Alles, was Recht ist
(„©iStockphoto.com/Yuri_Arcurs")
Privatpersonen können Umzüge von der Steuer absetzen. Der Umzug mit einer
Möbelspedition kann als so genannte "Haushaltsnahe Dienstleistung" veranschlagt werden. Dasselbe gilt für kleinere Renovierungen, für die Sie einen Handwerker beauftragt haben. Bis zu 600 Euro pro Jahr können Sie so steuerlich geltend machen.
Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann Transportkosten, Reisekosten, Maklergebühren und Mietentschädigung bei doppelter Miete als Werbungskosten absetzen.
Unter bestimmten Gegebenheiten können Empfänger von Arbeitslosengeld oder Hartz IV von ihrem zuständigen Arbeits- oder Sozialamt Umzugskosten erstattet bekommen. Diesen müssen Sie vor Übernahme der Kosten von mindestens drei Umzugsunternehmen Kostenvoranschläge vorlegen.
Es werden immer die originalen Rechnungen, Quittungen und Belege benötigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass auf die Inhalte dieser Seite keine Gewähr besteht. Das Steuerrecht sowie das Bundesumzugskostengesetz unterliegen permanenten Änderungen. Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater oder über den Bund der Steuerzahler.
Referenzen
| Partnerfirmen
Wir arbeiten mit Spezialisten zusammen, damit wir Ihnen alles aus einer Hand anbieten können. | Jobs
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir:
|
Über unsBei uns steht ein kundenorientiertes Handeln an erster Stelle. Daher sind wir stets darum bemüht jeden Auftrag zu Ihrer vollsten Zufriedenheit abzuwickeln. Fachliche Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit zeichnen uns aus. | Unser Angebot
|